Die Haupt­un­ter­su­chung ist nicht nur bei Neu­wa­gen ein gro­ßes The­ma. Pkws müs­sen alle zwei Jah­re zur Haupt­un­ter­su­chung und eini­ge auch zur Abgas­un­ter­su­chung, beim ers­ten Mal nach dem Neu­kauf ist die HU aller­dings erst nach 3 Jah­ren fäl­lig. Die­se Unter­su­chung soll die Ver­kehrs­si­cher­heit und auch die Umwelt­ver­träg­lich­keit sicher­stel­len. Umgangs­sprach­lich wird die Haupt­un­ter­su­chung übri­gens meis­tens HU (Abkür­zung) oder TÜV genannt, da der Tech­ni­sche Über­wa­chungs­ver­ein die Unter­su­chung meist durch­führt. Inzwi­schen füh­ren aber auch ande­re Prüf­stel­len, wie die DEKRA, GTÜ oder KÜS die HU durch. Wich­tig ist in die­sem Zusam­men­hang auch zu erwäh­nen, dass das Fahr­zeug nach bestan­de­ner Haupt­un­ter­su­chung kei­ner­lei Garan­tie Leis­tun­gen von Sei­ten des TÜVs erhält. Das heißt, wenn direkt nach der Haupt­un­ter­su­chung die Licht­an­la­ge ver­rückt spielt, der Sicher­heits­gurt klemmt, oder der Motor sei­nen Dienst ver­sagt und aus geht, ist der TÜV dafür nicht haft­bar zu machen. Der TÜV ist nur eine Moment­auf­nah­me des Zustan­des des Fahr­zeugs. Erfah­ren Sie hier mehr zum The­ma HU und den spe­zi­el­len Anforderungen.

Ihre Hauptuntersuchung steht an?

Was genau ist die Hauptuntersuchung?

Seit dem 1.12.1951 ist die HU in Deutsch­land für Kraft­fahr­zeu­ge vor­ge­schrie­ben. Das pri­mä­re Ziel hier­bei ist, ver­kehrs­un­taug­li­che oder nicht vor­schrifts­ge­mä­ße Fahr­zeu­ge aus dem Stra­ßen­ver­kehr zu zie­hen. Dabei wird die HU immer mit einem Unter­su­chungs­be­richt nach­ge­wie­sen und auf die Vor­schrifts­mä­ßig­keit nach StV­ZO beur­teilt. Natür­lich kann die HU auch mal in Ver­ges­sen­heit gera­ten. In die­sem Fall hat man 2 Mona­te Zeit, die Unter­su­chung nach­zu­ho­len. Nach die­ser Frist muss eine ver­tief­te HU durch­ge­führt wer­den, die dem Fahr­zeug­hal­ter zusätz­li­che Kos­ten verursacht.

Wer muss sich darum kümmern?

Der Fahr­zeug­hal­ter ist dafür ver­ant­wort­lich, dass er sein Fahr­zeug frist­ge­recht der Prüf­stel­le vor­führt. Er erhält nach erfolg­rei­cher Prü­fung einen Prü­fer­stem­pel in den Fahr­zeug­schein sowie eine neue Prüf­pla­ket­te an das Kenn­zei­chen. Die­se befin­det sich am hin­te­ren Kenn­zei­chen. Dar­auf ist übri­gens auch die Frist für den nächs­ten HU-Ter­min ables­bar. In der Regel küm­mern sich die Werk­stät­ten, wie wir, um den Ter­min bei einer Prüf­or­ga­ni­sa­ti­on und koope­rie­ren mit ihnen. Ent­de­cken Sie auch unse­re Prei­se für die HU und AU.

Wie liest man eine Prüfplakette richtig und was steht da drauf

In der Mit­te der kreis­run­den Pla­ket­te steht auf dem hin­te­ren Fahr­zeug-Kenn­zei­chen eine zwei­stel­li­ge Zif­fer, die als Abkür­zung für das Jahr steht, in dem die nächs­te Haupt­un­ter­su­chung ansteht. Ganz oben, wo sich auf einem Uhren­zif­fern­blatt die 12 befin­det, steht eine wei­te­re ein- oder zwei­stel­li­ge Zif­fer. Die Zif­fer gibt den Monat an, wann der TÜV fäl­lig wird. Auch die DEKRA, GTÜ, KÜS oder ande­re lizen­sier­te Orga­ni­sa­tio­nen oder Werk­stät­ten kön­nen die Haupt­un­ter­su­chun­gen durch­füh­ren. Da die Zah­len aus grö­ße­rer Ent­fer­nung nicht mehr gut zu ent­zif­fern sind, befin­det sich auf der Pla­ket­te noch ein gebo­ge­ner schwar­zer Bal­ken mit einer Ker­be. Die Posi­ti­on der Ker­be kann mit dem Stun­den­zei­ger einer Uhr ver­gli­chen wer­den. Befin­det sich die Ker­be in Posi­ti­on 270 Grad zur 12 (gan­zer Kreis 360 Grad) ist der Ter­min zur Haupt­un­ter­su­chung im Sep­tem­ber, dem neun­ten Monat des Jah­res. Die TÜV Pla­ket­te wech­selt jedes Jahr ihre Far­be. Im Jahr 2022 ist sie rot, im kom­men­den Jahr rosa. Auch wenn jemand vor dem vor­ge­se­he­nen Ter­min die Haupt­un­ter­su­chung durch­füh­ren lässt, um even­tu­ell sei­nen PKW mit neu­em TÜV zu ver­kau­fen, oder den Haupt­un­ter­su­chungs­ter­min ver­säumt hat, in bei­den Fäl­len wird die Lauf­zeit der Pla­ket­te weder ver­län­gert noch ver­kürzt. Sie ist immer nur 24 Mona­te gül­tig ab dem tat­säch­li­chen HU Termin.

Was passiert, wenn bei der Prüfung Mängel festgestellt werden?

Soll­ten gefähr­li­che Män­gel oder gerin­ge Män­gel fest­ge­stellt wor­den sein, der das Auto für nicht ver­kehrs­taug­lich erklä­ren lässt, muss das Pro­blem umge­hend besei­tigt wer­den. Inner­halb eines Monats muss das Fahr­zeug dann erneut vor­ge­zeigt wer­den und zur soge­nann­ten Nach­prü­fung erschei­nen. Wenn dies nicht inner­halb die­ser Frist pas­siert, muss eine kom­plett neue Haupt­un­ter­su­chung gemacht wer­den. Die Art der Män­gel hat sich im Lau­fe der Jahr­zehn­te sehr ver­än­dert. Wäh­rend in den 70er und 80er Jah­ren meist der Rost­be­fall beson­ders an den Hol­men der Fahr­zeu­ge und am Unter­bo­den dazu führ­te, kei­ne Prüf­pla­ket­te zu bekom­men, sehen die Män­gel heu­te anders aus. Die Fahr­zeug­ka­ros­se­rien der neu­en Gene­ra­ti­on ist nicht mehr so anfäl­lig für Rost, aber die in den Fahr­zeu­gen ver­bau­te Elek­tro­nik ist in vie­len Fäl­len sehr feh­ler­an­fäl­lig. Um die Feh­ler zu ent­de­cken, kön­nen die Fahr­zeug­da­ten heu­te mit Hil­fe eines Com­pu­ters aus­ge­le­sen werden.

Wenn das Fahr­zeug nicht ver­kehrs­si­cher ist, wird die Pla­ket­te ent­fernt und der Hal­ter darf mit dem Fahr­zeug nicht mehr am Stra­ßen­ver­kehr teil­neh­men. Um das zu ver­mei­den, hel­fen wir Ihnen nicht nur bei der Repa­ra­tur der fest­ge­stell­ten Män­gel, son­dern machen Ihren Pkw auch bereit für die Haupt­un­ter­su­chung, um böse Über­ra­schun­gen zu ver­mei­den. Hier­zu gibt es auch ver­schie­de­ne HU-Check­lis­ten, die die wich­tigs­ten Punk­te beinhal­ten, damit der Fahr­zeug­hal­ter sein Fahr­zeug auf den nächs­ten Ter­min zur HU vor­be­rei­ten kann.

Was ist eine Abgasuntersuchung?

Seit 2010 ist die Abgas­un­ter­su­chung sogar Teil der all­ge­mei­nen Haupt­un­ter­su­chung. Auch Werk­stät­ten dür­fen unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen die­se Über­prü­fung über­neh­men. Gene­rell müs­sen sich die meis­ten zulas­sungs­pflich­ti­gen Kraft­fahr­zeu­ge mit einem bestimm­ten Otto-Motor oder Die­sel-Motor, Motor­rä­der und Leicht­kraft­rä­der und indus­tri­el­le sowie land­wirt­schaft­li­che Maschi­nen einer Abgas­un­ter­su­chung unter­zie­hen. Bei neu­en Fahr­zeu­gen, die ihre Kfz-Zulas­sung nach dem 1.1.2006 erhal­ten haben, wer­den die Abgas­wer­te am Aus­puff gemes­sen. Dabei wird über­prüft, ob der vor­ge­ge­be­ne Grenz­wert ein­ge­hal­ten wird.

Was gehört noch zur HU?

Grund­sätz­lich wird die Kfz-Haupt­un­ter­such­tung in 7 Kate­go­rien ein­ge­teilt, auf die bei der TÜV-Prü­fung beson­ders geach­tet wird. Das sind die rechts ste­hen­den Kri­te­ri­en. Din­ge, wie das Brems­licht oder die Brems­schei­ben, wer­den natür­lich aus­führ­lich geprüft und kon­trol­liert. Aber auch das vor­ge­schrie­be­ne Min­dest­pro­fil der Rei­fen von 1,6mm wird vor der Aus­stel­lung der HU-Pla­ket­te geprüft. Ein wei­te­rer wich­ti­ger Punkt auf der Check­lis­te sind die elek­tri­sche sowie die licht­tech­ni­sche Ein­rich­tung. All­ge­mein wird das Fahr­ge­stell Ihres Fahr­zeugs auf Herz und Nie­ren geprüft und kontrolliert.

  • Beleuch­tung

  • Brems­an­la­ge

  • Räder und Bereifung

  • Kor­ro­sio­nen

  • Flüs­sig­keits­stän­de

  • Len­kung

  • Sons­ti­ge Aus­stat­tung, wie Batterien

Der TÜV Ter­min auf der Hebebühne

Vie­le Auto­händ­ler bie­ten für den TÜV Ter­min einen Erin­ne­rungs­ser­vice an, meis­tens per E‑Mail oder Tele­fon­an­ruf. Dabei wird dann neben der nor­ma­len jähr­li­chen Inspek­ti­on des Fahr­zeugs gleich die Haupt­un­ter­su­chung mit erle­digt. Der Vor­teil besteht dar­in, dass direkt vor Ort ent­deck­te Män­gel auch gleich besei­tigt wer­den kön­nen. Aber es gibt auch eine ande­re Art, sein KFZ zur Haupt­un­ter­su­chung zu brin­gen. Noch regel­mä­ßi­ger als eine Inspek­ti­on in einer Auto­werk­statt wer­den an den Autos die Rei­fen gewech­selt. Wenn die Auto­rei­fen sowie­so schon beim Rei­fen­händ­ler kos­ten­güns­tig ein­ge­la­gert wer­den, war­um nicht auch dort nach einem TÜV-Ter­min fra­gen. Vie­le Rei­fen­händ­ler bie­ten die­sen Ser­vice schon an und sind auch in der Lage, Män­gel am Fahr­zeug zeit­nah zu repa­rie­ren. Wenn das Auto schon für den Rei­fen­wech­sel auf einer Hebe­büh­ne steht, ist es für den Sach­ver­stän­di­gen des TÜVs ein leich­tes, mit der Inspek­ti­on des Unter­bo­dens des KFZ zu beginnen.

HU bei AS-Reifenprofi

Ger­ne unter­stüt­zen auch wir Sie bei der Vor­be­rei­tung auf die HU nach der gän­gi­gen Check­lis­te. Außer­dem küm­mern wir uns um die sofor­ti­ge Besei­ti­gung der Män­gel, damit Sie sicher mit Ihrem Auto oder Motor­rad fah­ren kön­nen. Ob es Hin­wei­se, Gerin­ge Män­gel, Erheb­li­che Män­gel, Gefähr­li­che Män­gel oder sogar ver­kehrs­un­fä­hi­ge Män­gel sind. Wir sind Ihre kom­pe­ten­te Werk­statt in Essen. Also neh­men Sie ein­fach Kon­takt zu uns auf und ver­ein­ba­ren Sie einen Ter­min zur HU für Ihr Auto oder Motorrad.